AUS DEM GERICHTSSAAL BERICHTET


Der Staatsanwalt wurde zu seinem zweiten Verteidiger
Maik L. ist ein Wiederholungstäter / Mit einer dreijährigen Bewährungszeit erhielt er seine wohl unwiderruflich letzte Chance

Mühlhausen. (tlz/st) Von Behringen nach Tüngeda zu kommen ist, obwohl per Luftlinie nur ein paar Kilometer, gar nicht so einfach. Eingeweihte benutzen die alte Panzerstraße. Sie darf nur mit 30 km/h befahren werden, für den öffentlichen Verkehr ist sie gesperrt. Wenn aber in Behringen Disco ist, wird sie gern als Schleichweg genutzt. Die Polizei kontrolliert dort öfter, weil häufig Alkohol im Spiel ist. Am 5. April 1995, gegen Mitternacht, fuhr der 26-jährige Maurer Maik L. (Name geändert) aus Vieselbach mit seinem Pkw auf dieser Straße. Wegen der Folgen mußte er sich jetzt vor dem Schöffengericht des Amtsgerichtes Mühlhausen verantworten. Maik, der in Tüngeda bei Freunden zu Besuch war und an jenem Tag die Disco in Behringen besuchen wollte, trat die Fahrt nämlich ohne eine gültige Fahrerlauhnis an. Die Hinfahrt ging problemlos vor sich. Während des Disco-Besuches konnte er die Finger nicht vom Alkohol lassen. Acht bis zehn Glas Bier und diverse Schnäpse mit Cola will er getrunken haben. Eine um 3.20 Uhr morgens durchgeführte Blutalkoholkontrolle ergab 1,1 Promille. Ein Gerichtsmediziner, als unabhängiger Gutachter bestellt, errechnete daraus für den Tatzeitpunkt 2,2 Promille. Nach seinem sonstigen Trinkverhalten befragt, erklärte der Angeklagte, daß er nur an den Wochenenden trinkt, dabei meist nur Bier. In jener Nacht aber habe er sich ,,ganz gut drauf gefühlt", er war nach eigener Einschätzung ganz schön betrunken. Als er in diesem Zustand die Heimfahrt antrat, nahm er noch zwei Disco-Besucher mit ins Auto, die ihn wegen der Heimfahrt angesprochen hatten. Mitten auf der Fahrstrecke hatte die Polizei in dieser Nacht mit zwei Funkwagen eine Kontrollstelle aufgebaut, nach Aussage der als Zeugen venommenen Polizisten war das Blaulicht an den Fahrzeugen eingeschaltet. Der Angeklagte will die Kontrollstelle jedoch nicht gesehen haben. Ein Polizist, der ihn mit der beleuchteten Kelle stoppen wollte, konnte sich nur noch mit einem Hechtsprung zur Seite retten. Nach kurzer Verfolgungsfahrt wurde Maik L. gestellt; da er nicht sofort bereit war, auszusteigen, kam es zu einem kurzen Handgemenge mit den verärgerten Polizisten. Was er gemacht hätte, wenn bei seiner ,,Blindheit" ein Kind die Straße gekreuzt hätte? fragte ihn der Vorsitzende Richter Rüdiger Richel. Darauf hatte Maik keine Antwort. Die Verlesung des Strafregister-Auszuges zeigte, daß Maik kein unbeschriebenes Blatt ist. Mehrfache, auch einschlägige Vorstrafen stehen zu Buche. Bei seiner bis dahin letzten Verurteilung verlor er auch seine Fahrerlaubnis. Der Staatsanwaltschaft sah den Anklagevorwurf voll bestätigt, für ihn ist Maik L. ein ausgesprochener Wiederholungstäter, der einfach nicht vom Alkohol wegkommt. Der Staatsanwalt beantragte für den Angeklagten wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrrerlaubnis in Tateinheit mit Trunkenheit am Steuer eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die letztmalig - das ist seine eindringliche Warnung an den Angeklagten - zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem beantragte er für den Angeklagten 250 Stunden gemeinnützige Arbeit, die der in den nächsten drei Monaten zu leisten hat, sowie eine weitere Sperrfrist für den Führerschein über drei Jahre. Das Schöffengericht entsprach diesem Antrag, Richter Richel forderte den Angeklagten auf, sich beim Staatsanwalt zu bedanken: ,,Er war heute lhr zweiter Verteidiger!"

(Thüringer Landeszeitung 13.02.98) 


Vom „Horror-Szenario“ auf die Anklagebank
Verfolgungsjagd, um PKW-Fahrer der Polizei zu übergeben

Mühlhausen. (tlz) Was der 34jährige Kaufmann Michael B. am 9. Februar 1997 in und um Großengottern erlebte, empfand er nach eigenen Worten als ein Horror-Szenario - und das führte jetzt dazu, daß er sich selbst auf der Anklagebank beim Strafrichter des Amtsgerichtes Mühlhausen wiederfand. Der Vorwurf: Gefährdung des Straßenverkehrs durch gefährliches Überholen an einer unübersichtlichen Stelle in Großengottern und Unfallflucht. Zur Sache erklärte der Angeklagte seine Lesart der Angelegenheit: Am Tattag, gegen 1.20 Uhr, befand er sich mit seinem Jeep auf der Fahrt von Mühlhausen nach Bad Langensalza, um dort die Zeugin Carmen H. zu ihrer Wohnung zu fahren. Kurz vor Großengottern fielen ihm zwei sehr langsam fahrende Pkw auf. Sie bummelten förmlich. Den ersten überholte er an der Ortseinfahrt. Als er in der Ortsdurchfahrt auch den zweiten bummelnden Pkw überholen wollte, gab der auf gleicher Höhe plötzlich Gas und ließ ihn nicht vorbei. Da an dieser Stelle plötzlich Einbahnstraße war und am linken Fahrbahnrand Autos geparkt waren, kam es zu einer starken Bremsung und zum Abbruch des Überholvorganges. Als er den Ort in Richtung Bad Langensalza verlassen wollte, stand der vor ihm Fahrende mit seinem Fahrzeug quer, war ausgestiegen und sperrte die Richtung Bad Langensalza. Der Angeklagte, so seine Aussage, wurde von dem Fahrer beschimpft und bedroht, was ihn veranlaßte, am Ortausgang wieder durch den Ort in Richtung Mühlhausen zu fahren. Seine Beifahrerin schickte über ein Handy einen Notruf an die Polizei, die sofort einen Streifenwagen losschickte, inzwischen war der Jeep wieder an der Ortseinfahrt von Großengottern aus Richtung Mühlhausen angekommen. Er wagte nochmals, die Fahrt in Richtung Bad Langensalza anzutreten. wurde aber noch im Ort von den beiden Pkw, die ihn verfolgten, zum Halten und Aussteigen gezwungen. Wieder habe es wüste Beschimpfungen und Drohungen gegeben. Die Beifahrerin, die im Jeep sitzengeblieben war, sprach von panischer Angst, die sie empfunden habe, und die sie um Hilfe rufen ließ. Die Rufe wurden von Fußgängern gehört, die auf die Verfolgungsjagd aufmerksam geworden waren. Die Polizei bereitete dann durch ihr Erscheinen dem Spuk ein Ende. Befragt, warum er mit seinem Kumpel eine solche Verfolgungsfahrt und Bedrohung veranlaßt habe, erklärte der 20-jährige Thomas G. aus Marolterode, der Jeep-Fahrer habe ihn in der Einbahnstraße so überholt, daß er mit seinem Wagen den seinigen gestreift und beschädigt hat Da habe er die Verfolgung aufgenommen, um ihn der Polizei zu übergeben. Der Strafrichter erklärte ihm, daß es durchaus genügt hätte, wenn er sich das Autokennzeichen notiert und dann Strafanzeige erstattet hätte. Dagegen habe er sich wie ein Sheriff im wilden Westen aufgeführt, wozu er gar kein Recht habe. Das Eigenartige: Der Verfolgte fand sich auf der Anklagebank wieder. Das sah auch der Staatsanwalt so: Der Anklagevorwurf habe sich in der Hauptverhandlung nicht bestätigt. Darüber hinaus sei auch der Zeuge Thomas G. kein unbeschriebenes Blatt, er sei der Staatsanwaltschaft als Spezialist für Verfolgungsfahrten bekannt. Seine Aussagen seien deshalb mit Vorsicht zu genießen. Er beantragte schließlich, den Angeklagten freizusprechen. Dem schlossen sich Verteidiger und Richter an.

(Thüringer Landeszeitung 10.10.97) 


Bewährungstrafe für Wiederholungstäter
Ohne Führerschein, aber mit Alkohol im Blut gegen Baum

MühIhausen. (tlz/st) Wenn man dem Angeklagten glauben darf, dann muß dieser 9. Dezember 1996 ein sehr kalter Tag gewesen sein. In den Abendstunden dieses Tages, gegen 23.15 Uhr, verursachte der 23jährige Karl-Heinz G. (Name von der Redaktion geändert) aus Bad Langensalza, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein, auf der Bundesstraße 247, zwischen Mühlhausen und Großengottern einen schweren Verkehrsunfall und fuhr dabei gegen einen Baum. Bei einer wenig später durchgeführten Blutprobe sei bei ihm eine Blutalkoholkonzentration von 2,03 Promille festgestellt worden. Wegen dieses Vergehens mußte sich Karl-Heinz C. vor dem Strafrichter des Amtsgerichtes Mühlhausen verantworten. Zur Sache befragt, erklärte der ledige Tischler, daß der bei diesem Unfall zu Schrott gefahrene PKW seinem Vater gehörte. Am Tattag habe er, ohne seinen Vater um Erlaubnis zu fragen, den Autoschlüssel an sich genommen und sich ans Steuer gesetzt. Aus nicht näher genannten Gründen wollte er nach Mühlhausen und Eschwege fahren, im vollen Bewußtsein der damit verbundenen Gefahr, ohne im Besitz der Fahrerlaubuis zu sein, in eine Polizeikontrolle zu geraten und dann entsprechend bestraft zu werden. Auf der Rückfahrt - bis dahin sei alles gut gegangen - machte er in Mühlhausen Station. Da es kalt geworden war, wollte er sich erst einmal etwas aufwärmen, und er tat dies nach eigenen Angaben mit acht halben Litern Bier und zwei Gläschen Goldbrand. Auf die Frage von Strafrichter Dr. Linß, wie er sich danach gefühlt habe, gab er zu, daß sein Zustand damals nicht gerade besonders gut war. Aber er wollte eben heim, doch die Heimfahrt endete auf der Bundesstraße 249 an einem Straßenbaum. Er hatte Glück im Unglück und erlitt durch den Aufprall nur eine Platzwunde am Kopf, war besinnungslos und wachte erst im Krankenhaus wieder auf. Der Wagen aber erlitt Totalschaden. Durch den Aufprall, so seine Einlassung vor Gericht, könne er sich an den Unfallablauf in keiner Weise mehr erinnern. Im Rahmen der Beweisaufnahme wurde auch das Vorstrafenregister des Angeklagten eingesehen: den Beteiligten am Verfahren wurde jetzt auch klar, warum er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Er sei nämlich mehrfach wegen Trunkenheit arn Steuer und Fahren ohne Fahrerlaubnis einschlägig vorbestraft. Für den Staatsanwalt, so dessen Erklärung in seinem Plädoyer, habe das Verfahren gezeigt, daß der Angeklagte ein Wiederholungstäter sei und nichts aus den früheren Verfahren gelernt habe. Er forderte deshalb für Karl-Heinz C. eine Freiheitsstrafe von drei Monaten, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, und eine Geldstrafe von 3000 Mark. Außerdem wird er nicht vor Ablauf von weiteren 18 Monaten die Möglichkeit eingeräumt bekommen, wieder in den Besitz einer Fahrerlaubnis zu gelangen. Strafrichter Dr. Linß hatte die gleiche Auffassung. Nach seiner Meinung reiche beim Angeklagten eine Geldstrafe nicht mehr aus. Er verurteilte ihn in der vom Staatsanwalt geforderten Höhe und gab ihm den guten Rat mit auf den Weg: Hände weg vom Alkohol, denn die nächste Strafe werde dann ohne Bewährung sein.

(Thüringer Landeszeitung 17.01.98) 



Das war viel zu schnell
Den Führerschein gibt's erst nach einem halben Jahr

Mühlhausen. (tlz/st)  Eine Routine-Fahrt, die die Streifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion   Mühlhausen mit ihrem Wagen auf der B 249  zwischen  Dingelstädt und Mühlhausen in den frühen  Morgenstunden  des 5. Oktober 1997 absolvierte: Es war die Nacht zum Sonntag, auf der Bundesstraße herrschte noch reger Verkehr  - die Disco-Fans waren unterwegs. Plötzlich, gegen Viertel zwei, bemerkt die Besatzung starke Scheinwerfer hinter sich, die rasch näher kommen. Ein Pkw überholt den Streifenwagen. Die Polizisten, selbst mit 110 km/h unterwegs, bemerken, wie der überholende Wagen immer schneller wird, und folgen ihm. Kurz vor der Abzweigung zum Ammerschen OBI-Baumarkt  erreicht er 200 km/h, vor der Ortschaft bremst er kurz ab, fährt dann mit immer noch 160 km/h durch den Ort in Richtung Mühlhausen. Die Streifenpolizisten stoppen das Auto am Ortseingang von MühIhausen - bei dieser Geschwindigkeit nicht ungefährlich. Am Steuer sitzt der 27jährige Hans B. (Name geändert) aus Großbartloff. Als die Beamten seine Fahrzeugpapiere verlangen, spüren sie Alkohol-Geruch im Fahrzeug. Die spätere Blutkontrolle wird einen Wert von 0,9 Promille ergeben - zu viel, um ein Fahrzeug verantwortungsbewußt und sicher zu führen. Die Beamten ziehen die Fahrerlaubnis ein, Tage später erhält Hans B. einen Strafbefehl: 2 800 Mark (35 Tagessätze zu je 80 Mark) sind zu zahlen; frühestens nach zehn Monaten darf er einen Antrag auf  Wiedererlangung  der Fahrerlaubnis stellen. Mit diesem Strafmaß war Hans B. nicht einverstanden, er erhob gegen diesen Strafbefehl fristgemäß Einspruch - das ist sein gutes Recht. Jetzt war offizielle Hauptverhandlung vor dem Strafrichter  des  Amtsgerichtes Mühlhausen. Zu Beginn der Verhandlung erklärten  der Angeklagte und sein Anwalt, ihr Einspruch richte sich lediglich gegen das Strafmaß. Die Höhe des festgesetzten Tagessatzes von 80 Mark entspreche nicht dem Einkommen des Mandanten, er verdiene als Trockenbauer monatlich - nach eigenen Angaben  -  nur  1 800 Mark. Außerdem  beantragten  sie eine Reduzierung der Wartezeit auf die Fahrerlaubnis, B. benötige sie dringend, um seine Arbeitsorte zu erreichen.  Der Staatsanwalt akzeptierte, daß die Höhe der Tagessätze unangemessen sei. Sein Antrag: je 60 Mark, also eine Strafe von 2 100 Mark. Und nur noch ein halbes Jahr Wartezeit.  Dem entsprach Strafrichter Dr. Linß. Dem Angeklagten gab er mit auf den Weg, er möge darüber nachdenken, was hätte passieren können, wenn ein Fußgänger plötzlich den Weg des ,,rasenden Fahrzeuges" gekreuzt hätte. Trotz des geringeren Strafmaßes muß Hans B. nun mehr zahlen: Jetzt kommen Gerichts- und Anwaltskosten auf ihn zu, die wesentlich höher sind. Das Urteil kommt ihm also teurer als der Strafbefehl. Dafür muß er nicht so lange auf den Führerschein warten.

(Thüringer Landeszeitung 15.04.98)


Dreimal Fahrverbot: Er versuchte es trotzdem
Verurteilter rücksichtsloser Raser wollte Berufung, obwohl er wieder rückfällig war

Der 22jährige Fahrer eines Golf GTI aus Suhl hat am 30. April 1996 ein Menschenleben ausgelöscht. Rene B. war damals mit etwa 160 Stundenkilometern auf der B 247 zwischen Zella-Mehlis und Suhl gerast und hatte ein abbiegendes Fahrzeug nicht wahrgenommen. Der Beifahrer jenes Fahrzeuges - ein 33jähriger Familienvater - starb, zwei weitere Insassen und der Unfallverursacher selbst wurden schwer verletzt. Das Suhler Amtsgericht verurteilte Rene B., der zur Unfallzeit bei der Bundeswehr war und heute Student ist, im Juni vorigen Jahres wegen fahrlässiger Tötung zu zehn Monaten Jugendstrafe auf Bewährung. Zudem muß er 120 gemeinnützige Arbeitsstunden erbringen. Und für ein Jahr wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Vor allem das Fahrverbot schien den Verurteilten sehr zu schmerzen, hatte er sich doch unmittelbar nach dem folgenschweren Unfall gleich wieder einen neuen PS-starken Golf gekauft, der nun darauf wartete, daß ihm kräftig aufs Gaspedal getreten wurde. Also legte Rene B. am Landgericht Meiningen Berufung gegen den Suhler Richterspruch ein. In der Berufungsinstanz wurde der 22jährige jedoch sofort daran erinnert, daß man hier sehr wohl über den ,,Bleifuß"-Brünftigen  Bescheid wußte. 1994 hatte er an den verbotenen Autorennen zwischen Zella-Mehlis und Oberhof teilgenommen und damals bereits schon einmal seine Fahrerlaubnis abliefern müssen.
Damit nicht genug: Nur wenige Tage vor der erstinstanzlichen Verhandlung im Juni '97 war er mit 105 Sachen geblitzt worden, als er im Suhler Zentrum durch einen auf 40 km/h begrenzten Baustellenabschnitt gerast war. 400 Mark Bußgeld und noch einmal zwei Monate Fahrverbot bekam er dafür. Bei seiner ersten Verhandlung hatte das Gericht davon noch nichts gewußt, sonst wäre seine Strafe mit Sicherheit härter ausgefallen. Als der Richter am Landgericht ihm vorhielt, daß angesichts dieser Tatsache der Berufungsantrag eigentlich ziemlich dreist sei, zog Rene B. seine Berufung zurück und trollte sich. Diesmal aber relativ langsam ...

(Thüringer Allgemeine 20.04.98)



Der tödliche Unfall bei Kaisershagen vor Gericht
Unfallfahrer wurde ohne Bewährung verurteilt

Mühlhausen(ger). Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wurde in dieser Woche ein 41jähriger Mann vor dem Amtsgericht Mühlhausen verurteilt. Der Mann hatte in den frühen Morgenstunden des 13. Februar 1998 auf der Straße zwischen Kaisershagen und Windeberg einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Dabei war der Fahrer eines Trabant ums Leben gekommen (TA berichtete).Der Unfall hatte sich damals ereignet, als der Angeklagte einen Trabant überholte und seitlich einen entgegenkommenden PKW rammte. Dieser schleuderte auf die Gegenfahrbahn, in den ein zweiter Trabant frontal hineinfuhr. Der Trabantfahrer verstarb noch an der Unfallstelle.Der Unfallverursacher hatte 1,7 Promille Restalkohol im Blut. Wegen Herbeiführung eines Unfalles mit Todesfolge und führen eines Fahrzeuges unter Alkoholeinfluß gab es eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(Thüringer Allgemeine 18.11.98)


Rücksichtsloser Autofahrer kommt jetzt hinter Gitter
Nordhausen: Emotionsgeladene Stimmung im Gerichtsaal

Nordhausen(ns).Michael R. ist kein unbeschriebenes Blatt. Mehrfach mußte er sich bereits vor Gericht verantworten und war wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verkehrsunfallflucht vorbestraft und ohne Führerschein. Obwohl ihm eine Freiheitsstrafe angedroht wurde und seine Bewährungszeit bis ins Jahr 2000 dauert, kaufte er sich ein Auto und kutschierte durch die Gegend. Am 15. Februar 1998 traf er seine ehemalige Verlobte bei einer Tanzveranstaltung. Mit ihr gab es heftigen Streit über eine gemeinsam angeschaffte Eigentumswohnung. Der gelernte Fleischer hatte einige Whisky-Cola getrunken, aber das war für ihn kein Hinderungsgrund, bei einer Spritztour den Ärger mit seiner früheren Lebensgefährtin aus der Welt zu schaffen. Das Paar war in Richtung Himmelsberg unterwegs, als der Fahrer in einer Kurve die Scheinwerfer eines anderen Wagens bemerkte. Obwohl er sich durch die Lichtkegel geblendet fühlte und eigentlich gar nichts sehen konnte, beschleunigte er auf 80-90 Stundenkilometer und hielt geradewegs auf das Licht zu. Daß sich die Lampen nicht von der Stelle bewegten, löste in seinem Kopf kein Alarmsignal aus, und deshalb raste er ungebremst in die beiden Fußgänger, die am rechten Straßenrand liefen. Seine Beifahrerin schrie auf: ,,Jetzt hast Du jemanden umgefahren", doch Michael R. setzte seine Fahrt wie in Trance fort und dachte gar nicht daran anzuhalten und Hilfe zu leisten. Zu Hause angekommen, versteckte er den Opel Vectra in der Scheune, während das 21jährige Opfer durch einen Schädelbasisbruch, Leber- und Nierenriß sowie Rippenserienbrüche und weitere Frakturen an der Unfallstelle verstarb. Das zweite Opfer konnte nach wenigen Tagen aus dem Krankenhaus entlassen werden. Michael R. geriet als Täter in Verdacht. Vier Stunden nach dem Unfall saß er in Gewahrsam, und die Blutprobe ergab zu diesem Zeitpunkt 0,46 Promille. Jetzt mußte sich der 27jährige vor dem Amtsgericht in Nordhausen verantworten. Die Stimmung im Verhandlungssaal war emotionsgeladen. Mitglieder eines Vereins zur Betreuung von Verkehrsopfern forderten Sühne und Gerechtigkeit für ihre toten Angehörigen, die ihr Leben durch rücksichtslose Autofahrer wie Michael R. verloren. Nach einer Beweisaufnahme, die bis in die Abendstunden andauerte, verurteilte das Schöffengericht den Angeklagten wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis tatmehrheitlich mit fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung, vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu zwei Jahren und neun Monaten ohne Bewährung. Die Sperrfrist für die Fahrerlaubnis beträgt fünf Jahre.

(Thüringer Allgemeine 30.01.99)


Erschütternde Szenen nach der Verhandlung
Mühlhausen(ger). Gestern wurde vor dem Landgericht Mühlhausen das Verfahren gegen Björn M. (23) und Mirko K. (19), beide in Sondershausen geboren, eröffnet. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, in der Nacht vom 29. zum 30. Juli 1997 gegen 22.30 Uhr auf der Landstraße zwischen Obermehler und Schlotheim den 15jährigen Martin Moritz angefahren zu haben. Der Junge starb noch an der Unfallstelle. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung, Fahrerflucht, Fahren unter Alkohol und Vertuschung einer Straftat. Durch das Gericht wurde in Erweiterung dessen der rechtliche Hinweis zum versuchten Totschlag und zum Abbruch eines Rettungsversuches gegeben. Der Angeklagte M., Fahrer des Pkw, bedauerte zwar die Geschehnisse, wollte aber zur Sache nichts sagen. Der Angeklagte K. verwickelte sich vor Gericht in erhebliche Widersprüche zu den Angaben bei der polizeilichen Vernehmung. Nach seinen Angaben waren sowohl der Fahrer als auch er zur Tatzeit ,,besoffen". Er will von Mittag an eine große Flasche "Goldkrone" und mindestens zwei bis drei Liter Bier getrunken haben. Die bisherigen Ermittlungen ergaben, daß sich die Angeklagten in keinerweise um das Opfer kümmerten. K bestreitet nach dem Zusammenstoß, den Mitangeklagten zur Weiterfahrt aufgefordert zu haben. Er bestreitet auch, gesagt zu haben: Dann fahren wir nochmals hin und fahren ihm den Kopf breit. (Lautes Entsetzen der Angehörigen des Opfers im Zuschauerraum). Der Vater des Verunglückten hatte sich in der Tatnacht auf die Suche nach seinem Sohn gemacht. Er fand ihn im Straßengraben. Der Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen. Am folgenden Tag meldeten die Angeklagten das Fahrzeug als gestohlen. Inzwischen war ein schwerbeschädigter Pkw in Rockensußra aufgefunden worden. Er gehörte dem jetzigen Angeklagten M. Im Gerichtssaal hatten sich Eltern anderer Unfallopfer versammelt. Nach Beendigung des Eröffnungsverfahrens kam es zu einer erschütternden Szene. Die Oma des Opfers hielt den Angeklagten ein Bild des aufgebahrten Opfers vors Gesicht. Voller Schmerz schrie sie die Angeklagten an: „In eurem ganzen Leben sollt ihr dieses Bild nicht vergessen!“ Während M. betroffen reagierte, zeigte K. keine Reaktion. Das Verfahren wird am 22. Februar, am 1. und 5. März mit der Beweisaufnahme fortgesetzt.

(Thüringer Allgemeine 20.02.1999)


20jähriger mußte bei einem Unfall unschuldig sterben

Angeklagter wollte trotzdem eine Freiheitsstrafe zur Bewährung haben, um seinen Arbeitsplatz nicht zu verlieren / Gericht lehnte aber ab

Mühlhausen.(tlz/st) Der 13.Februar 1998, ausgerechnet ein Freitag, wird einigen Bürgern in trauriger Erinnerung verbleiben. An diesem Tag gegen 6.40 Uhr fuhr Andreas Z. (Name geändert) auf der Straße von Kaisershagen in Richtung Windeberg. ln einer Straßensenke überholte der 42jährige einen mit vier Personen besetzten Trabant. In der Senke kam ihm jedoch ein Opel entgegen. Erschrocken versuchte Z., sich wieder rechts einzuordnen, was ihm aber nicht gelang. Er streifte den Opel, der seinerseits ins Schleudern kam und mit dem Trabant zusammenstieß. Die furchtbare Bilanz: Der 20jährige Fahrer des Trabants starb nach an der Unfallstelle, zurück blieben ,,verwaiste Eltern", die nur schwer mit solchen Schicksalen fertig werden. Die drei Mitfahrer wurden schwer verletzt. Im Herbst wurde Z. vom Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Gegen dieses Urteil hatte Z. Berufung eingelegt, die nun verhandelt wurde. In der Beweisaufnahme erklärte der Angeklagte, er habe damals mit seiner ehemaligen Lebenskameradin „Zoff“ gehabt und beträchtliche Mengen Bier und Schnaps getrunken. Am Freitag morgen habe er verschlafen und sich deshalb schnell mit dem Pkw auf den Weg zu seiner Arbeitsstelle gemacht. Doch die Fahrt endete in einem schrecklichen Blutbad. Die Blutalkoholkontrolle ergab einen Restalkoholgehalt von 1,9 Promille. Mit der Berufung wollte Z. erreichen, daß ihm die Möglichkeit der Bewährung eingeräumt wird. . Wieder gebessert Grund: Seine neue Lebenskameradin müsse ihn schon jeden Tag zur Arbeitsstelle fahren und von dort wieder abholen ein „Absitzen“ seiner Freiheitsstrafe würde zum Verlust des Arbeitsplatzes führen. Er räumte ein, daß er zum Zeitpunkt der Tat viel Alkohol getrunken habe. Inzwischen habe er bei der Suchtberatung eine Therapie gemacht und lebe wieder in geordneten Familienverhältnissen. Bei den Angehörigen des Opfers und bei Verletzten habe er sich persönlich entschuldigt und auf dem Grab des durch den Unfall getöteten Blumen niedergelegt. Daher plädierte sein Anwalt, ausnahmsweise eine Bewährungsstrafe zu erreichen. Der Angeklagte habe eine positive Sozialprognose, eine lnhaftierung würde seine Zukunft völlig zerstören. Sein Antrag: Eine Freiheitsstrafe unter einem Jahr zur Bewährung. Der Staatsanwalt erklärte, daß er das Urteil der ersten Instanz voll gerechtfertigt finde. Der Angeklagte habe sich in gewissenloser Weise ans Steuer gesetzt. Die Verteidigung der Rechtsordnung gebiete eine Vollstreckung der Freiheitsstrafe, jedes andersartige Urteil könne den Bürgern, die vor solchen „Kraftfahrern“ geschützt sein wollen, nicht erklärt werden. Sein Antrag: Die Berufung solle verworfen werden. Dem entsprach die Berufungsstrafkammer, milderte die Sperrfrist für die Fahrerlaubnis auf ein Jahr ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung schloß einen Antrag auf Revision beim Oberlandesgericht in Jena nicht aus.

(Thüringer Landeszeitung 27.02.1999)


Gefängnis wegen fahrlässiger Tötung

Gerichtsbericht: Unmut bei den Prozeßbeobachtern über das gefällte Urteil

Mühlhausen (ger).In der Nacht zum 30. Juli 1997 wurde der 15jährige Martin Moritz, aus Schlotheim auf der Landstraße zwischen Obermehler und Schlotheim von einem Pkw erfaßt und tödlich verletzt. Gestern wurde durch das Landgericht Mühlhausen der Fahrer des Pkw, Björn M. (23), wegen fahrlässiger Tötung, Fahren unter Alkoholeinfluß und ohne Fahrerlaubnis sowie wegen versuchten Totschlags bei unterlassener Hilfeleistung und Vortäuschung einer Straftat mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Er darf fünf Jahre keine Fahrerlaubnis erwerben. Der zweite Angeklagte, Beifahrer Mirko K. (19), wurde wegen versuchten Totschlags, unterlassener Hilfeleistung und Vortäuschen einer Straftat mit Jugendhaft von einem Jahr und drei Monaten bestraft. Seine Fahrerlaubnis wurde eingezogen, er darf erst nach zwei Jahren eine neue erwerben. Beide Strafen sind ohne Bewährung. Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Fahrer des Pkw, so der Richter in seiner Urteilsbegründung, fuhr mit unangebracht hoher Geschwindigkeit bei defektem Fernlicht viel zu weit am der rechten Fahrbahnrand. Stark alkoholisiert hatte er den Radfahrer erst bemerkt, als er ihn mit voller Wucht traf. Beide Autoinsassen gingen nicht davon aus, daß der Angefahrene tot war. Trotzdem hielten sie nicht an. Am anderen Tag wollten sie bei der Polizei das Fahrzeug als gestohlen melden. Da aber die Polizei durch konkrete Hinweise beide als Unfallverursacher verdächtigte, konnten sie schnell überführt werden.
Nach der Urteilsbegründung machte sich lauter Unmut bei den zahlreichen Zuschauern bemerkbar. Es werde sich wenig oder gar nicht um die Opfer gekümmert. Die Täter würden bald wieder entlassen und können ihr Leben genießen. Das sei ungerecht. Die verhängten Urteile sind noch nicht rechtskräftig.


(Thüringer Allgemeine 09.03.1999)


Grausamer Tod auf der langen Geraden hinter Seligenthal

Schmalkalden (mdr). Warum ein junger Mann aus Kleinschmalkalden kurz vor Mitternacht auf der langen Geraden vor Seligenthal anhielt, werden wir nicht mehr erfahren. Ehe er mit dem Fahrer eines Lastzuges sprechen konnte wurde von einem entgegenkommenden Renault erfaßt und zwischen den beiden Fahrzeugen zermalmt.
Das Amtsgericht hat jetzt den Fahrer des Todeswagens wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung zu 17 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Als Auflage muß er 4000 Mark an die Kreisverkehrswacht zahlen. Der Satz, den vor Gericht die meisten die einen Menschen totgefahren haben“ wenn ich könnte würde ich es rückgängig machen“, klang aus dem Munde des 33jährigen Trusetalers ziemlich fad. Denn wenn er wegen persönlicher Probleme am Abend des 25. August 1998 nicht etwa 12 Bier und fünf Doppelte getrunken und dann noch in seinen Renault gestiegen und Übernachten nach Schmalkalden gefahren wäre, könnte der junge Mann noch leben. Er hatte vierzehn Tage später seine Verlobte geheiratet. und vielleicht wäre auch seine kranke Mutter noch dabeigewesen. die so einen Tag nach dem Unfall verstarb.

Todesfahrt mit 2,54 Promille

Aber der Todesfahrer raste mit 2,54 Promille auf die 650 Meter lange Gerade hinter Seligenthal. Er sah zwar den Lastzug, der seine Warnblinkanlage eingeschaltet hatte, aber nicht den Fußgänger der an der Fahrertür stand. Erst als er einen dumpfen Schlag vernahm, wurde ihm klar, daß etwas geschehen sein mußte. Er wollte eigentlich anhalten.

Gewissen meldete sich erst spät

Wie der Kfz-Sachverständige Weisheit später in seinem Gutachten feststellen würde, entstanden die erheblichen Schäden an beiden Autos nicht durch eine KolIission miteinander, sondern durch den Aufprall des Fußgängers. Auf ihn traf die Wucht von zwei Tonnen, gegen die er nicht die Spur einer Chance hatte. Der Angeklagte hat kurz nach der Unfallstelle tatsächlich stark gebremst, war dann aber doch weitergefahren. Das habe die Spurenlage ergeben, so Gutachter Weisheit. An der Einmündung nach Reichenbach schlug dem Todesfahrer dann doch das Gewissen und er kehrte um. Dem Polizisten an der Unfallstelle habe er gesagt: “Das wollte ich nicht“. Dabei war dem erfahrenen Hauptmeister nicht entgangen, daß der Mann eine Fahne hatte, und er setzte ihn ins Polizeiauto, um ihn notfaIIs vor der Wut der Leute am UnfaIIort zu schützen. Der Fahrer des Lastzuges wollte eigentlich in ein Autohaus nach Mittelstille. Wegen der Umleitungen in Schmalkalden habe er sich verfahren und sei deshalb in jener Unglücksnacht in Richtung Seligenthal gefahren. Das hatte sich der Polizeihauptmeister gemerkt.

Angeklagter gestand seine Schuld ein

Der Lastzugfahrer erschien nicht vor Gericht, weil er derzeit in Essen im Krankenhaus liegt. Schweren Herzens verzichtete der Verteidiger auf seine Anhörung, an der Sache selbst hätte sie aber auch nichts mehr geändert. Denn der Angeklagte gestand seine SchuId ein, und es war ihm anzumerken, daß ihn die Ereignisse dieser Nacht ein Leben lang verfolgen werden. Staatsanwalt Christian Billick stellte eindeutig klar, daß Ursache dieses UnfalIs Alkohol war. Vor allem anhand der Zeugenaussage eines Dachdeckers aus Walldorf, der als erster an den Unfallort heranfuhr, wurden alkohoItypische Versagensmomente wie der Tunnelblick und das Zufahren auf das Licht herausgearbeitet. Der Angeklagte ist bereits wegen Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht verurteilt. Zwischen den Taten liegen vier Jahre, und es auch dabei Alkohol im Spiel. Deshalb ging die Freiheitsstrafe knapp am Gefängnis vorbei. Die Chance bekam er nur, weil er sich weit weg Arbeit gesucht hat und selbst bemüht ist, das Geschehen zu verarbeiten.


(Freies Wort 26.02.1999)


Die Suche nach der Wahrheit

Sechs junge Leute starben bei sinnloser Autojagd / Gestern ergingen Urteile im Amtsgericht Rudolstadt

Der Prozess um den sinnlosen Tod ihrer Kinder war für die Eltern schrecklich. Sechs junge Leute starben im Oktober ‘96 auf der B 281 im Saale-Orla-Kreis. Entsetzliches Ende einer irrsinnigen Autojagd. Vor dem Amtsgericht Rudolstadt verharmlosten die Verfolger ihre Tat. Eltern, Verteidiger und Jugendgerichtshilfe standen ihnen bei. Gestern fiel das Urteil.

Von Paula PETER

Ilona K. hatte die ganze Nacht auf ihren Sohn gewartet. Als morgens um sechs Uhr Schritte auf dem Kiesweg knirschten, atmete sie auf. Es war nicht Michael (18). Es waren zwei Polizisten; die ihr die Todesnachricht brachten. Michael, die Brüder Mike und Mario, Olli und die 16-jährige Michelle starben einen sinnlosen Tod. Sie wollten einer Prügelei ausweichen. Auf der Kartbahn in Miesitz im Saale-Orla-Kreis hatte ihnen ein Pulk einheimischer Jugendlicher ohne erkennbaren Grund zugesetzt. ,,Dich kriegen wir", waren die letzten Worte, die Mike S. von seinen Widersachern entgegengeschleudert wurden. Wenige Minuten später waren er und seine Mitfahrer tot.
Ein Renault mit den fünf Angeklagten hatte den BMW mit den ,,Auswärtigen" verfolgt. Der Renault fuhr so dicht auf, dass Mike S. in einer Kurve die Gewalt über sein Fahrzeug verlor. Der BMW schleuderte in einen entgegenkommenden Seat mit zwei jungen Frauen. Die Fahrerin Ulrike S. (20) starb in den Trümmern ihres Autos. Ihre Freundin Iris S. überlebte schwer verletzt. Zweieinhalb Jahre nach dem Unfall muss sie sich noch in einer Klinik behandeln lassen.
Wegen fahrlässiger Tötung, Unfallflucht und unterlassener Hilfeleistung stand die Renaultbesatzung vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Rudolstadt: der Fahrer Silvio (23), der Beifahrer Rene (19) und die Mitfahrer Andre (19), Marcel (18) und Michael (20). Ihnen gegenüber saßen die Eltern der Opfer mit ihren Anwälten. Mit Tränen verfolgten die Angehörigen der Toten den Prozess. Sie wollten keine Rache, sie wollten die Wahrheit. Und sie wurden bitter enttäuscht. Vier Angeklagte redeten sich mehr oder weniger heraus. Silvio will unter dem Druck der anderen gestanden haben. Andre und Michael täuschten Volltrunkenheit vor, und Marcel wusste angeblich gar nicht, worum es ging. Nur Rene legte ein Geständnis ab. Streitsüchtig sei er gewesen, Stress habe er gesucht. Als die Unterweißbacher wegfuhren, organisierte Rene die Verfolgung. Eine aufgeheizte Stimmung herrschte nach Ansicht des Gerichts im Auto. Die Mitfahrer feuerten Silvio an: „Schneid die Kurven, fahr schneller!“ Silvio gehorchte. Fatale „Gefolgstreue“ hieß es im Urteil. Rene und Michael taten sich besonders hervor. Michael befahl nach dem Unfall gar das Weiterfahren. Silvio, Rene und Michael wurden gestern als Hauptakteure zu Haftstrafen zwischen 26 und 28 Monaten verurteilt. Marcel erhielt zwei Jahre Bewährung. Andre war nur unterlassene Hilfeleistung anzulasten, er bekam sechs Monate auf Bewährung. ein Anstoß des Renault an den BMW sei denkbar, aber nicht nachweisbar, sagte Richter Kurze in der Urteilsbegründung. Der Fahrfehler des getöteten Mike S. sei dennoch eindeutig auf die Verfolgung zurückzuführen. „Die Angeklagten haben schwere Schuld auf sich geladen“ begründete Kurze die Haftstrafen. Die Urteile seien nötig, damit die Jugendlichen ernsthaft über die Tat nachdenken. Es bestünde massive Gefahr, dass milde Strafen zur Bagatellisierung führten, so der Richter. Das Urteil war eine schallende Ohrfeige für den Vertreter der Jugendgerichtshilfe im Saale-Orla-Kreis. Der Pädagoge hatte bei den drei Jugendlichen auf der Rückbank keine Schuld gesehen und keinerlei Sanktion für nötig erachtet. Dafür hatte der Mann vom Jugendamt einen „enormen Leidensdruck“ bei den damals 15-, 16- und 17-Jährigen ausgemacht. Grund waren nicht Schuldgefühle, weil sechs Menschen sterben mussten. Nein, der Leidensdruck entstand durch zwei Monate Untersuchungshaft für ein Ereignis, in das die Jugendlichen laut Jugendgerichtshilfe „zufällig“ hineingerieten. Die Eltern von Michael, Andre und Marcel sahen das wohl genauso „Das müsst ihr uns alles erst mal beweisen“, zischte ein Vater während der gestrigen Urteilsbegründung. Michaels Verteidiger musste vom Vorsitzenden zur Ordnung gerufen werden, weil er während der Urteilsbegründung schwatzte und grinste. Gerade er hatte in seinem Plädoyer davon gesprochen, dass es um strafrechtliche und nicht um moralische Schuld ginge. Freispruch hatte er beantragt, den Fahrfehler habe der BMW-Fahrer selbst begangen. Ein anderer Anwalt hatte eine unverantwortliche Selbstgefährdung der BMW-Besatzung gesehen. Selten ist ein Gericht fatalen Verharmlosungstendenzen so deutlich begegnet. Die Strafen seien zur Erziehung und Prävention dringend geboten, betonte der Richter. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer von politisch motivierter Aggressivität und latenter Gewaltbereitschaft der Angeklagten gesprochen, die fünf Jugendlichen hätten das Leben anderer gering geachtet.
Nur Silvio, Rene und Michael hatten sich im letzten Wort bei den Angehörigen entschuldigt. Doch da hatten die Eltern der Toten den Verhandlungssaal längst verlassen.


(Thüringer Allgemeine 11.03.1999)


Opfer von der Straße gedrängt


Mühlhausen. (dpa/tlz) Ein 38jähriger Maurer ist in Mühlhausen wegen der fahrlässigen Tötung eines 19jährigen zu 3600 Mark Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht befand den Angeklagten aus Körner für schuldig, im Februar 1998 sein Opfer von der Fahrbahn gedrängt und dadurch getötet zu haben. Die Angehörigen des Opfers kündigten Berufung an. Der Prozeß war von einer Initiative von Angehörigen von Verkehrsopfern begleitet worden. Sie fordern höhere Strafen für die Verursacher tödlicher Unfälle. Der 19jährige war mit seinem Wagen gegen zwei Bäume geprallt, hatte sich mehrmals überschlagen und war an der Unfallstelle gestorben. Der Amtsrichter warf dem Angeklagten vor, nicht auf das neben ihm befindliche Fahrzeug geachtet zu haben. Der Maurer war zum Überholen ausgeschert, obwohl sich der Wagen des 19jährigen bereits neben ihm befand.

(Thüringer Landeszeitung 09.06.1999)


Mutter des Unfallopfers schlug den Verurteilten

Handgemenge nach Urteilsverkündung gestern im Amtsgericht

MÜHLHAUSEN (cg). Zu einem Handgemenge zwischen Angehörigen eines Unfallopfers und Beteiligten an einem Prozess um fahrlässige Tötung kam es gestern am Amtsgericht. Auslöser der Auseinandersetzung war möglicherweise eine Bemerkung der Ehefrau des Verurteilten, die sie nach der Urteilsverkündung außerhalb des Gerichtssaales fallen ließ. Ihr Mann war Sekunden vorher der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen worden. Der 46-Jährige wurde zu einer Strafe von 9 000 Mark und drei Monaten Fahrverbot verurteilt. Als dessen Ehefrau die Verurteilung verbal kritisierte, schlug die Mutter des Opfers auf den Verurteilten ein. Daraus entwickelte sich ein Handgemenge mit mehreren Personen im Gerichtsflur. Der Lastwagenfahrer hatte im Februar diesen Jahres an einer Kreuzung in Mühlhausen einen entgegenkommenden Mopedfahrer übersehen. Beim Zusammenprall trug der 17-Jährige so schwere Verletzungen davon, dass er drei Tage später an den Unfallfolgen starb. Er hinterließ Eltern, Großeltern und einen jüngeren Bruder. Sie alle saßen gestern im Gerichtssaal - für sie eine Form der Auseinandersetzung mit dem tragischen Tod eines Angehörigen. Bereits während der Verhandlung hatte die Familie des Opfers energisch gegen die Äußerungen des Verteidigers protestiert. Der hatte im Plädoyer u. a. geäußert, dass sich der "Verstorbene seine Verletzungen selbst zuzuschreiben" habe. Er beantrage Freispruch, weil der Mopedfahrer unaufmerksam und ungebremst in die, spätere Unfallstelle hineingefahren war. Von einer fahrlässigen Handlung seines Mandanten könne keine Rede sein. Auch der Staatsanwalt hatte eine gewisse Teilschuld beim Opfer gesehen, aber trotzdem auf fahrlässige Tötung plädiert. An ihm liegt es nun, wegen dem verschwundenen Fahrtenschreiber weitere Schritte zu unternehmen. Der Fahrtenschreiber -ein wichtiger Unfallzeuge ? war nämlich nach dem Unfall verschwunden. Die Beweisaufnahme beschränkte sich im Wesentlichen auf eine Unfallzeugin und ein Sachverständigengutachten. Das ergab auch, dass der Mann seine Lenkzeit an diesem Tag deutlich überschritten hat. Der Nebenklägervertreter monierte im Plädoyer, dass sich der Angeklagte weder bei den Eltern entschuldigt noch irgendeine Art Reue gezeigt habe. Auch das letzte Wort ließ er verstreichen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung denkbar.

(Thüringer Allgemeine 16.12.1999)


Bis 2003 zu Fuß

30-Jähriger nicht das erste Mal betrunken am Steuer

Mühlhausen.(st) Nach Auffassung der Land- und Amtsgerichte haben die Verkehrsdelikte mit dem Fahren unter Alkohol oder ohne Fahrerlaubnis eine ständig steigende Tendenz und werden nur noch übertroffen von der Straftat des unerlaubten Entfernens vom Unfallort.
Einen solchen Fall hatte kürzlich Strafrichter Dr. Thomas Linß vom Amtsgericht Mühlhausen zu verhandeln. Angeklagt war der 30-jährige Gisbert B. (Name geändert) aus Mühlhausen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, am 16. Januar 1999, gegen 2.30 Uhr, am Schillerweg / Ecke Eckermannsweg, volltrunken, und ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein, mit einem Pkw gefahren zu sein. Der Angeklagte war für den Strafrichter kein unbeschriebenes Blatt, ein Blick in das Bundeszentralregister zeigte, dass er schon mehrere Vorstrafen hat und auch aus den gleichen Gründen schon "verdonnert" ist. Zuletzt erhielt er wegen einer Trunkenheitsfahrt im Mai 1998 eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten mit Bewährung, die Fahrerlaubnis wurde damals eingezogen, und die zuständige Verwaltungsstelle beim Landratsamt erhielt Weisung, ihm diese Fahrerlaubnis nicht vor Februar 2001 wieder auszuhändigen. Der Angeklagte arbeitet gegenwärtig noch 200 gemeinnützige Arbeitsstunden ab, die er im Zusammenhang mit dem letzten Urteil "aufgebrummt" erhielt.
Prompt erwischt
Zur Sache befragt, erklärte der Angeklagte, dass er am 15. Januar 1999 abends zu einem Rockkonzert war und dass er anschließend noch ein bisschen im Freundeskreis gefeiert hat. Als es an das Heimfahren ging, sollte ursprünglich seine Freundin fahren, aber die hatte entgegen der ursprünglichen Absprache, "auch ein bisschen viel getrunken". Da sei er eben selbst gefahren - und wurde prompt erwischt. Bei der Feststellung des Blutalkohols, eine halbe Stunde nach der Tat, wurden bei ihm 2,30
Promille festgestellt. Der Staatsanwalt ging in seinem Plädoyer von der Feststellung aus, dass der Angeklagte scheinbar grundsätzliche Probleme mit Alkohol hat. Er beantragte für ihn eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die letztmalig zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die Fahrerlaubnissperre sollte aber, da er sich als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeuges erwiesen hatte, weitere drei Jahre betragen. Strafrichter Dr. Linß verurteilte ihn schließlich zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung und zu einer weiteren Ableistung von 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Auf seine Fahrerlaubnis muss er weitere zwei Jahre und sechs Monate warten, so dass er unter Berücksichtigung der noch anstehenden "Wartezeit" vor Ende 2003 keine Fahrerlaubnis wieder erhält. Und dazu muss er dann erst einmal in Erfurt den sogenannten "Idioten-Test" bestehen. Ein hartes Los für jemand, der als Bauhandwerker auf eine Fahrerlaubnis angewiesen ist.

(Thüringer Landeszeitung 12.02.2000)


Tausend Mal ist nichts passiert

Fußgängerin starb nach Kollision mit Auto - Auf ganz normalem Weg zur Arbeit

Mühlhausen, (st) Immer, wenn ein Mensch bei einem Verkehrsunfall getötet wird, bleibt beim Betrachter ein schales Gefühl der Ohnmacht des Menschen gegenüber der rasend schnellen Technik beziehungsweise dem Leichtsinn ihrer Ausnutzung zurück. In diesem Fall aber war alles anders, der Fall der Tanja S. (34, Name von der Redaktion geändert) zeigt die Gefahr auf, in die jeder von uns Kraftfahrern über die angebliche Schiene der Routine im Straßenverkehr geraten kann. Tanja S. hat am 29. Juli 1999 durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, und das hat sie kürzlich auf die Anklagebank beim Strafrichter des Amtsgerichtes Mühlhausen gebracht. An diesem Tag, gegen 9.35 Uhr, wollte die Angeklagte wie immer mit ihrem Pkw an die Arbeit fahren, und wie immer hatte sie eine in der Nähe wohnende Arbeitskollegin, die sie ständig als Mitfahrerin mitnahm, neben sich auf dem Beifahrersitz. Ihr Pkw war wie immer auf einem Wirtschaftsweg im Neubaugebiet Schlotheimer Ring geparkt. Um sich in den Straßenverkehr in der Forstbergstraße richtig einzuordnen, musste sie etwa zehn Meter rückwärts auf diese Straße stoßen. Das erfordert Aufmerksamkeit und, wie schon tausend Mal geübt, blickten Fahrerin und Beifahrerin rückwärts über die Schulter sowie in die Rück- und Außenspiegel und bestätigten sich gegenseitig: "Es ist alles frei, wir können ...!" Aber an diesem Tag war eben alles anders. Als die Fahrerin nach einer später von der Polizei angefertigten Unfallskizze etwa 6,60 Meter rückwärts in die Forstbergstraße reingestoßen war, sah sie plötzlich eine alte Frau im Rückspiegel.

Schwer verletzt am Boden gelegen

Als sie sofort bremste und ausstieg, lag eine zweite Frau schwer verletzt auf der Straße. Sie starb trotz sofortiger ärztlicher Hilfe wenige Tage später an ihren schweren Kopf- und Hirnverletzungen im Krankenhaus Nordhausen. Beide Fahrzeuginsassen erklärten in der Hauptverhandlung, die beiden alten Frauen, zwei Schwestern, vor dem Unfall nicht wahrgenommen zu haben. Auch ein Radfahrer, der zum Zeitpunkt des Unfalls, von der Görmarschen Landstraße kommend, in die Forstbergstraße einbiegen wollte, sagte aus, zu sehr auf den ihn betreffenden Verkehr in der Görmarschen Landstraße geachtet zu haben und auf den eigentlichen Zusammenstoß in der unteren Forstbergstraße dadurch nicht geachtet zu haben. Die Schwester der Getöteten, die mit ihr über die Forstbergstraße gehen wollte, sagte dem Richter, dass sie das Auto nicht bemerkt haben, für sie war die Straße frei. Sie wären kaum einen Schritt auf der Straße gewesen, da sei ihre Schwester schon durch die Luft geflogen. Sie selbst sei von dem Pkw auch noch leicht berührt worden. Für den Staatsanwalt stand in seinem Plädoyer die Frage, wie hoch der Grad der Fahrlässigkeit der Angeklagten gewesen sei. Die Polizei hatte am Fahrzeug keinerlei Unfallspuren festgestellt, die Fahrzeuginsassen wollen keinerlei Aufprall festgestellt haben. Es kann also nur am toten Winkel gelegen haben, und die Frage der ausreichenden Rückversicherung nach hinten bleibt offen. Er beantragte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 Mark, also 3000 Mark. Strafrichter Dr. Thomas Linß verurteilte die Angeklagte schließlich zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Mark - 9 500 Mark, der Führerschein wurde nicht eingezogen


Die Last für die Fahrerin bleibt

Für die Pkw-Fahrerin bleibt die Last, einen Menschen getötet zu haben, obwohl in ihrem Fall tausend Mal alles gut ging. Wie sie mit dieser Last fertig wird - die Zukunft wird es weisen.

(Thüringer Landeszeitung 01.03.2000)


4000 Mark Geldstrafe

SONDERSHAUSEN. Rechtskräftig ist das Urteil des Amtsgerichts Sondershausen, wonach der 52-jährige Peter S. 4000 Mark Geldstrafe zahlen muss. Ihm war in der Verhandlung am 29. Februar zur Last gelegt worden, am 28. Dezember 1998 in Ebeleben fahrlässig einen Menschen im Straßenverkehr getötet zu haben. Am Tattag war er gegen 10.50 Uhr auf der Bundesstraße 249 (aus Schlotheim kommend kurz vor Rockensußra) in einer Kurve mit mindestens 100 km/h nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und hatte beim Gegenlenken die Gewalt über den BMW verloren. Dadurch geriet er auf die Gegenfahrbahn und stieß mit einem Peugeot frontal zusammen. Die Fahrerin des Peugeots wurde so schwer verletzt, dass sie noch an der Unfallstelle verstarb.

(Thüringer Allgemeine 03.03.2000)


Studentinnen überrollt


Hof. (dpa/tlz) Der Prozess um den Unfalltod zweier Thüringer Studentinnen vor dem Amtsgericht Hof (Bayern) ist gestern ausgesetzt worden. Ein wichtiger Unfallzeuge aus Erfurt war nicht erschienen. Außerdem legte der Vorsitzende Richter fest, dass bis zur Wiederaufnahme ein Gutachten über den Blutalkoholwert des 45-jährigen Angeklagten zum Unfallzeitpunkt angefertigt werden muss. Der selbstständige Unternehmensberater soll am 5. Oktober 1997 auf der A 9 bei Münchberg (Bayern) mit 0,29 Promille Alkohol zu schnell gefahren sein. Deshalb war er nicht in der Lage, rechtzeitig auszuweichen. Er überfuhr die wegen einer Panne neben ihrem Auto stehenden Frauen.


(Thüringer Landeszeitung 25.05.2000)


Opfer ohne Chance

In Hof begann der Prozess zum Unfalltod zweier Thüringer Frauen auf der Autobahn


Mit hochrotem Kopf saß gestern der 45-jährige Unternehmensberater Karlheinz S. in der Anklagebank des Amtsgerichtes Hof. Dass der BMW-Fahrer mehr als zweieinhalb Jahre nach dem tödlichen Unfall auf der A 9 bei Münchberg (Bayern) doch noch vor den Richter muss - dafür haben die Eltern der beiden 21- und 22-Jährigen aus Mühlhausen und Schlotheim gesorgt. Sie erzwangen vor dem zuständigen Oberlandesgericht Bamberg die Wiederaufnahme des Verfahrens - die Staatsanwaltschaft musste den Mann aus dem schwäbischen Balingen anklagen. Ursprünglich hatte sie "keinerlei schuldhaftes Fehlverhalten des Beschuldigten erkannt". In jener sternenklaren Nacht des 5. Oktober 1997 hatten die beiden Frauen auf dem Rückweg von einem kinderpsychiatrischen Praktikum in Rumänien eine Panne. Was genau passiert ist, lässt sich nicht mehr feststellen, sagt der Vorsitzende Richter. Unbestritten: Der Mann war mit 140 Sachen die Rechtskurve zwischen Münchberg-Nord und
Hof-West hinauf gerast. Intus eine kleine Weinflasche zum Abendbrot. Erinnern kann er sich nur noch an einen "dunklen Umriss ohne Beleuchtung". Er habe gebremst, sagt der zweifache Vater, der selbst unverletzt blieb. Sekunden später sterben Antje und Jana. Zum Beiseiteschieben ihres Trabants waren sie nicht mehr gekommen. Ein Erfurter Rentner, der vor dem Angeklagten fuhr, lenkte seinen Passat noch an der Pannenstelle vorbei. Der Angeklagte hat es auch versucht - vergeblich. 50 Meter Sicherheitsabstand waren zu wenig im Dunkeln. Die schwache, aber angeschaltete Warnblinkanlage nahm er nicht wahr. Nun muss ein Gutachten her, das feststellt, wieviel der 1,80-m Mann getrunken hatte. Gesucht wird auch der Erfurter Zeuge, der gesehen haben kann, was in den Sekunden am Kilometer 266 passiert ist. Weil er gestern nicht kam, wurde das Verfahren ausgesetzt. Die Wiederaufnahme soll innerhalb von vier Wochen erfolgen. Bereits gestern hatte es einen Schlichtungsversuch gegeben, den die Väter von Jana und Antje allerdings ablehnten.
Claudia GÖTZE


(Thüringer Allgemeine 26.05.2000)


Todesfahrer wollte geringeres Strafmaß
Gerichtsbericht: Täter nahm Berufung zurück

MÜHLHAUSEN (cg). "Ich kann die Reue nicht so zeigen",sagt der 28-jährige Michael R. aus Himmelsberg vor der Berufungskammer des Mühlhäuser Landgerichtes. Dem gelernten Metzger fällt schwer zuzugeben, dass er im Februar 1997 mit seiner Alkoholfahrt ohne Führerschein und anschließender Unfallflucht ein Familienglück zerstört hat. Zum zweiten Mal saß er gestern den Angehörigen seines Opfers gegenüber - diesmal im Landgericht Mühlhausen. Bereits beim ersten Mal im Januar 1999 brachte er im Amtsgericht Nordhausen keim Entschuldigungswort über die Lippen. Er wurde damals zu zwei Jahren und neun Monate Haft und fünf Jahre Fahrverbot verurteilt. Gegen das Strafmaß legte er Berufung ein. Ein 21-jähriger Fußgänger, der gemeinsam mit einem 22-jährigen Freund auf dem Nachhauseweg war, wurde in jener Nacht auf der Landstraße zwischen Schernberg und Himmelsberg Opfer einer hemmungslosen Alkoholfahrt (laut Gutachten 0,86 Promille), Weil er wusste, dass er ohne Führerschein überhaupt nicht fahren durfte, flüchtete er vom Unfallort ins Elternhaus nach Himmelsberg. Auch seine damalige Beifahrerin und heutige Ehefrau hatte vergebens versucht, ihn zur Umkehr zu überreden. Im Elternhaus versteckte er das beschädigte Auto und sah von weitem wie Notärzte sich vergebens um das Leben von Michael W. bemühten. Der einzige Sohn starb noch an der Unfallstelle. Drei Stunden später wurde der Unfallverursacher von der Polizei festgenommen. In Handschlellen wurde der Angeklagte gestern in Mühlhausen vorgerührt. Er sitzt derzeit eine 19-monatige Freiheitsstrafe wegen schweren Diebstahl und Fahren ohne Führerscheins ab. Die ursprüngliche Bewährungsstrafe war nach der Alkoholfahrt in jener Nacht von der Staatsanwaltschaft widerrufen worden. Insgesamt sechs Mal ist R. bereits vorbestraft. Die gestrige Berufung war von ihm gewollt - das "grob fahrlässige" Handeln sollte abgemildert werden - sonst zahlen Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherungen nicht. Doch soweit kam es nicht: Der Staatsanwalt forderte den Angeklagten unmissverständlich auf, nicht "herumzueiern" und zu dem zu stehen, "was Sie gemacht haben". Mit weinerlicher Stimme erklärte R. "Ich habe gedacht, es könnte ein Mensch angefahren worden sein". Soweit war er in seinen bisherigen Einlassungen nicht gegangen. Nach einer halbstündigen Pause, die der Richter ganz bewusst eingelegt hatte, nahm der Angeklagte die Berufung zurück. Sein Verteidiger hat ihm wahrscheinlich gesagt, dass aus dem geringeren Strafmaß nichts wird. Er muss nun die Kosten des gesamten Verfahrens tragen und für weitere zwei Jahre und neun Monate hinter Gitter. Das Urteil ist rechtskräftig.

(Thüringer Landeszeitung 31.05.2000)


Ohne Führerschein immer wieder ans Steuer gesetzt

Mühlhäuserin zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt

Mühlhausen, (st) Die Katze lässt das Mausen nicht - frei nach diesem Sprichwort fährt die 23-jährige Mühlhäuserin Petra H. (Name von der Redaktion geändert) Auto, ohne überhaupt eine Fahrerlaubnis zu besitzen. Ob sie jemals eine gehabt hat oder ob er ihr abgenommen wurde, darüber gab kürzlich die Hauptverhandlung gegen sie vor dem Strafrichter des Amtsgerichtes Mühlhausen keinen Aufschluss. Fest steht lediglich, dass sie schon dreimal vorbestraft ist und mehrere Geldstrafen erhielt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die letzte Strafe stammt vom 22. Oktober 1999. In der jetzigen Anklage standen drei Vorwürfe zur Verhandlung an. Am 17. September 1999 fuhr sie, ohne eine Fahrerlaubnis zu besitzen, in Mühlhausen An der Burg vor einer Ampel auf einen anderen Pkw auf. Sie verursachte dabei einen Fremdschaden von 1900 Mark. Als der Geschädigte mit seinem Handy die Polizei benachrichtigte, setzte sie sich einfach wieder ans Steuer ihres Wagens - auch er war beschädigt - und fuhr fluchtartig davon.

Zweimal von der Polizei erwischt

Am 27. September geriet sie gegen 18.10 Uhr in der Wendewehrstraße in eine Fahrzeugkontrolle - sie hatte natürlich keine Fahrerlaubnis. Am 29. Oktober schließlich wurde sie gegen 15 Uhr in der Brückenstraße von einer Bekannten gesehen, wie sie gerade ihren Pkw vor der Sparkasse einparkte. Eine Polizeistreife bemühte sich umsonst um ihre Fahrerlaubnis - sie hatte keine. In der Gerichtsverhandlung verhielt sich die Angeklagte zwar wortkarg, aber geständig. Sie müsse einfach immer fahren, erklärte sie stockend dem Strafrichter, es komme einfach über sie. Vielleicht käme das auch von ihren Tabletten, von denen sie jeden Tag sechs bis sieben Stück nehme. Der Staatsanwalt hatte jedoch keine Geduld mehr mit ihr. In seinem Plädoyer erklärte er, dass Geldstrafen bei ihr keine Wirkung mehr zeigen und forderte eine achtmonatige Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Weiter verlangte er eine Bewährungsauflage von 150 Stunden gemeinnützige Arbeit und eine Sperre zum Erwerb einer Fahrerlaubnis von zwei Jahren. Der Strafrichter verurteilte die Angeklagte schließlich zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung und 200 Stunden gemeinützige Arbeit und einer Fahrerlaubnissperre von zwei Jahren.

(Thüringer Landeszeitung 07.06.2000)


200 Meter zu viel gefahren

Erst unter Alkohol, dann ohne Führerschein - das reicht

Mühlhausen, (st) Immer härter greift die Justiz bei groben Verstößen gegen das Straßenverkehrsgesetz durch. Schließlich ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder unter Alkohol bei vielen Bürgern kein "Kavaliersdelikt". Das musste jetzt auch der 34-jährige Jungunternehmer Frank Wagner (Name redaktionell geändert) aus Mühlhausen erfahren, der sich jetzt zum zweiten Male in diesem Jahr vor dem Strafrichter des Amtsgerichtes Mühlhausen verantworten musste. Am 30. März war er bei einer Alkoholfahrt erwischt worden. Die Folge war im Mai ein Strafbefehl, der eine Geldstrafe und den Antrag auf Einzug der Fahrerlaubnis für die Dauer von zehn Monaten beinhaltete. Nach Paragraph 4 des Straßenverkehrsgesetzes hatte er sich damit als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen - in diesem Fall muss ihm die Verwaltungsbehörde auf richterlichen Beschluss die Fahrerlaubnis entziehen. Doch am 2. Juli wurde er dabei erwischt, wie er ohne Fahrerlaubnis fuhr - und dies wenige Wochen nach seiner Erstverurteilung. Die Folge: ein beschleunigtes Verfahren vor dem Strafrichter, Wolski war voll geständig, seine eigene Einschätzung: "Da habe ich eine Dummheit gemacht. Ich bin nur 200 Meter bis zum Getränkehandel gefahren!"

Wiederholungstäter

Die Getränke hätter er lieber zu Fuß holen sollen, so aber wurde er in kürzester Frist zum Wiederholungstäter. Das spiegelte sich auch im Strafantrag des Staatsanwalts wider: drei Monate Freiheitsstrafe, allerdings für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Darüber hinaus eine Geldbuße von 2000 Mark, zu zahlen an eine gemeinnützige Einrichtung. Die Fahrerlaubnissperre sollte sich, so der Antrag des Staatsanwaltes, auf ein Jahr und sechs Monate verlängern, für einen Jungunternehmer sicher eine schwer vorstellbare "Buße". Aber das war noch nicht alles: Das für diese Verkehrsstraftat benutzte Kraftfahrzeug, ein Pkw Golf, sollte eingezogen werden. Das schreibt der Paragraph 21, Abs. 3, des Straßenverkehrsgesetztes vor - wurde aber bisher von den Gerichten selten angewandt. Und damit wird die Strafe erst so richtig teuer, denn je nach Größe des eingezogenen Fahrzeuges sind da locker 50 000 Mark mal ganz schnell "im Eimer". Wie nicht anders zu erwarten war: Strafrichter Rüdiger Richel entsprach mit seinem Urteil diesem Antrag in voller Höhe. Da auch der Angeklagte kein Rechtsmittel einlegte, wurde das Urteil sofort rechtskräftig.

(Thüringer Landeszeitung 12.07.2000)


Ende einer Fahrt

Bewährungsstrafe für den Unfalltod zweier Mädchen

Mühlhausen, (dia) "Sie sind gedankenlos diese komplizierte Strecke gefahren", sagte Richterin Sieglinde Fischer-Krieg in der gestrigen Urteilsbegründung vor dem Amtsgericht Mühlhausen. Deshalb könne es für den 21-jährigen Alexander F. keine Geldstrafe, sondern müsse es eine Freiheitsstrafe geben. Kurz vorher war der Oberdorlaer zu vier Monaten, die zu einer Bewährungszeit von zwei Jahren ausgesetzt wurden, verurteilt worden. Außerdem muss der gelernte Einzelhandelskaufmann für weitere 14 Monate auf seine Fahrerlaubnis verzichten und 1500 Mark an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Hinzu kommen die Prozesskosten - das ergibt sich aus dem Schuldspruch. Fahrlässige Tötung in zwei Fällen und eine fahrlässige Körperverletzung beging demzufolge F. an jenem 26. Februar 2000. Mit mindestens 80 "Sachen" fuhr er in der Dunkelheit aus Richtung Oberdorla kommend nach Langula, weil er nach Niederdorla zu seiner Freundin wollte. Zu dieser Zeit liefen die Langulaer Mädchen Jana (16), Julia (15) und Nicole (16) auf dieser Straße, weil in der Disco "Lollipop" nichts los war. Ihr einziger Fehler: Sie liefen wegen der beengten Verhältnisse und dem gefüllten Wassergraben auf der rechten Straßenseite. Ihr Schicksal: Alexander F. fuhr mit Abblendlicht mindestens 80km/h - 30 Stundenkilometer zu viel sind das bei Abblendlicht. Das heißt, er verstieß gegen das Sichtfahrgebot der Straßenverkehrsordnung. Danach muss die Geschwindigkeit der Dunkelheit angepasst werden. Er aber sah zwei der Mädchen erst beim tödlichen Aufprall. Das 115 PS-Fahrzeug sagte der Sachversändige, hätte der nun Angeklagte rechtzeitig zum Stehen bringen können, wenn er nur 50 km/h gefahren wäre. Die Schutzbehauptung, er sei geblendet worden, hatte bereits der Sachverständige widerlegt. Eine Ermittlungspanne der Kripo bezüglich des Handys des Angeklagten verhinderte eine mögliche beweissichere Aufklärung der drei bis fünf Sekunden vor dem verhängnisvollen Unfall. Der zweitägige Prozess war voller stiller und leiser Emotionen. Aber ein überzeugendes Schöffengericht behielt das Zepter in dem schwierigen Verfahren in der Hand und erntete dafür Lob von allen Prozessbeteiligten. Dazu beigetragen hatten aber auch die tapferen Eltern der beiden toten Mädchen und deren sachliche Nebenklägervertreter sowie Jana, die schwer verletzt überlebte. Nach der eindrucksvollen Urteilsbegründung waren das recht emotionslose Plädoyer des Staatsanwaltes und der an eine Grabrede erinnernde Vortrag des Verteidigers, die beide eine Geldstrafe forderten, vergessen.

(Thüringer Landeszeitung 11.01.2001)


Erfundene Geschichte

Angetrunken mit dem Traktor abgestellten Pkw gerammt

Mühlhausen,(st) "Nachtrunk" - das kurzfristige Trinken von mehr oder weniger Alkohol nach einem Unfall - macht in einem Strafverfahren Polizei, Staatsanwaltschaft und die Richter immer hellhörig. Das musste jetzt auch der 29-jährige Kraftfahrer P. G. aus Oberdorla erfahren. Der Vorwurf: Fahren unter Alkohol und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Er musste sich vor dem Amtsgericht Mühlhausen verantworten. P. G. war am 31. März 2000 mit seinem Traktor in seinen Garten gefahren. Gegen 22 Uhr befand er sich auf der Heimfahrt, als er in der Burgstraße in Oberdorla einen abgestellten Pkw rammte - Schaden: etwa 9 500 Mark. Er stellte später den Traktor an seiner Hauswand ab, indem er sie schrammte. Eine Blutalkoholkontrolle um 0.14 Uhr ergab 1,34 Promille. Sowohl bei der Polizei als auch vor Gericht leugnete er die Tat. Während seiner Tagesarbeit im Garten habe er nur zwei Flaschen Bier getrunken, über viele Stunden verteilt. Die Heimfahrt sei reibungslos verlaufen, an dem Pkw in der Burgstraße sei er gar nicht vorbeigekommen. Zu Hause habe er allerdings noch ein "paar Bier" getrunken. Dieser "Nachtrunk" sei die Ursache für den später festgestellten Blutalkoholspiegel gewesen. Gegenüber der Polizei hatte er noch die Vermutung geäußert, nach dem Abstellen des Traktors habe "ein Fremder" mit seinem Fahrzeug den Unfall verursacht. Ein Polizeibeamter, der den Unfall aufgenommen hatte, sagte jetzt vor Gericht, der Angeklagte habe der Befragung durch die Streifenpolizisten überhaupt nicht folgen können. Er habe immer nur erklärt, die Hauswand sei die seinige, "und das geht euch gar nichts an". Im Übrigen sei die Zugmaschine noch nie auf den Angeklagten zugelassen gewesen. Merkwürdig: Während P. G. Blut entnommen wurde, verschwand von der Zugmaschine das Kennzeichen. Eine medizinische Gutachterin erklärte, die Sache mit dem "Nachtrunk" sei sehr zweifelhaft, wohl eine Schutzbehauptung. Die Staatsanwältin erklärte, sie sei überzeugt, der Angeklagte habe den Schaden verursacht. Wegen Straßenverkehrsgefahrdung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort beantragte sie eine Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 35 Mark = 2 525 Mark. Außerdem verlangte sie für den Angeklagten, dessen Führerschein schon seit 1. April 2000 sichergestellt ist, eine weitere Fahrerlaubnissperre von acht Monaten. Der Verteidiger beantragte Freispruch, er hielt die Anklagevorwürfe für ungerechtfertigt. Strafrichter Dr. Thomas Linß verhängte eine Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 30 Mark = 2250 Mark sowie weitere vier Monate Fahrerlaubnissperre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(Thüringer Landeszeitung 12.01.2001)


Freispruch für Autofahrer

MÜHLHAUSEN(dia).Das Mühlhäuser Landgericht hat in zweiter Instanz einen Autofahrer aus Körner vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. In der Berufungsverhandlung am Donnerstag konnte nicht zweifelsfrei festgestellt werden, dass der Angeklagte seine Sorgfaltspflicht verletzt hat, sagte der Vorsitzende Richter der 5. Strafkammer. Von einem Autofahrer könne nur ein Mindestmaß nicht aber - wie in diesem Fall - eine zweifache Rückschau verlangt werden, hieß es. Bei dem Unfall im Februar 1998 war Thomas Schmidt (19) aus Grabe tödlich verunglückt. Vom Amtsgericht Mühlhausen war im Juni 1999 der arbeitslose Maurer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 3 600 Mark (1 836 Euro) verurteilt worden, wogegen er Berufung einlegte. Dass dieses Urteil weder den Entzug des Führerscheins noch ein Fahrverbot enthielt, enttäuschte bereits damals die Angehörigen des verunglückten Jungen. Bei der nunmehrigen Berufungsverhandlung saßen sie erneut auf den Zuschauerbänken. "Es tut mir leid, was passiert ist – ehrlichen Herzens", hatte der Angeklagte zu Prozessbeginn und vor der Urteilsverkündung geäußert. Der dreifache Familienvater hat an jenem Nachmittag einen Fahrfehler begangen -, mit fatalen Auswirkungen. Beim Überholen soll der Freigesprochene das Auto hinter ihm übersehen haben, das bereits zum überholen angesetzt hatte. In der Folge drängte er den 19-Jährigen von der Fahrbahn. Thomas Schmidt starb auf der Bundesstraße zwischen Grabe und Görmar. Unfallbilder gibt es nicht. Anfänglich wurde der Unfall als Auffahrunfall bearbeitet. Nur der Vater von Thomas konnte sich nicht damit abfinden. Er verlangte eine Unfallrekonstruktion, die eine Fremdeinwirkung durch das vorausfahrende Fahrzeug ergab. Mindestens vier Gutachten sind bisher angefertigt worden. In der Berufungsverhandlung hatte der Gutachter eine Pflichtverletzung des Angeklagten festgestellt und gesagt, dass er hätte beim ersten Herausscheren zurückkehren können. Sekunden später, als sich beide Fahrzeuge berührten, nicht mehr. In der weiteren Folge stießen die beiden Fahrzeuge mindestens zweimal zusammen. Fassungslos nahm Vater Gerald Schmidt das Urteil entgegen. Seine Ehefrau war gar nicht erst mit ins Gericht gekommen. Auch die Staatsanwältin hatte eine fahrlässige Handlung erkannt und eine Geldstrafe von 1 050 Mark (535,50 Euro) wegen fahrlässiger Tötung gefordert. Sie schloss sich der Ansicht des Kfz-Sachverständigen an, der von der Möglichkeit gesprochen hatte, den Überholvorgang noch abzubrechen. Für die Eltern steht fest: Das Urteil wird angefochten. "Das sind wir unserem Jungen schuldig". Sie wollen eine gerechtes Urteil, begründen sie.


(Thüringer Allgemeine 03.02.2001)


Revision nach Freispruch

MÜHLHAUSEN (dia). Zum dritten Mal wird sich ein Gericht mit dem Unfalltod von Thomas Schmidt (19) aus Grabe beschäftigen. Nach dem Freispruch für den Autofahrer aus Körner haben Staatsanwaltschaft und Eltern als Nebenkläger Revision gegen das Urteil eingelegt. Nun muss das Oberlandesgericht Jena den Fall klären. Die 5. Strafkammer des Mühlhäuser Landgerichtes hatte den 40-Jährigen am 1. Februar in zweiter Instanz vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. In der Berufungsverhandlung konnte nicht zweifelsfrei festgestellt werden, dass der Angeklagte seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Von einem Autofahrer könne nur ein Mindestmaß, nicht aber mehr als gesetzlich vorgeschrieben verlangt werden. Bei dem Unfall im Februar 1998 zwischen Grabe und Görmar war der 19-Jährige bei einem Überholvorgang tödlich verunglückt. Der vor ihm her fahrende Angeklagte war ausgeschert und hatte den bereits im Überholvorgang befindlichen jungen Mann übersehen. Das Opfer prallte gegen zwei Bäume und verstarb am Unfallort. In erster Instanz hatte das Amtsgericht den arbeitslosen Maurer 1999 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 3600 Mark verurteilt, wogegen er Berufung einlegte. Nach Auffassung des Amtsrichters soll der dreifache Familienvater den hinter ihm fahrenden Autofahrer beim Überholen von der Fahrbahn gedrängt haben. In der Berufungsverhandlung hatte die Staatsanwältin eine Geldstrafe von 1050 Mark (520 Euro) gefordert. Sie schloss sich der Ansicht des Kfz-Sachverständigen an, der von der Möglichkeit gesprochen hatte, den Überholvorgang noch abzubrechen.

(Thüringer Allgemeine 13.02.2001)


Verzögerung wurde belohnt

Haftstrafen wegen fahrlässiger Tötung nach zwei Jahren in Bewährung umgewandelt


Die Berufung war erfolgreich für die beiden Angeklagten. Die Verurteilung durch das Amtsgericht Rudolstadt wegen fahrlässiger Tötung - Aufenthalt im Gefängnis - wurde revidiert. Das Geraer Landgericht verurteilte die beiden (21 und 22 Jahre) gestern zu Bewährungsstrafen von je 20 Monaten. Es hat sich also für sie gelohnt. Die Tat liegt viereinhalb Jahre zurück. Im Oktober 1996 hatten junge Leute auf der Kart-Bahn in Miesitz (Saale-Orla-Kreis) Streit mit Jugendlichen aus der Gegend um Unterweißbach. Die Auswärtigen wollten dem Zoff entgehen und fuhren in ihrem BMW davon. Fünf Jugendliche, darunter die beiden Angeklagten, folgten ihnen. Zwar gab es keinen Anstoß, doch durch das dichte Auffahren des nachfolgenden Fahrzeugs verlor der BMW-Fahrer an einer Bergkuppe die Gewalt über sein Auto. Er kollidierte mit einem entgegenkommenden Seat und schleuderte von der Straße. Sechs junge Leute starben: die fünf Insassen des BMW (16 bis 23 Jahre alt) und die völlig unbeteiligte Fahrerin (20) des Seat - ihre Freundin (21) wurde schwer verletzt. Im März 1999 waren die Verfolger in Rudolstadt verurteilt worden. Zwei Bewährungs- und drei Hartstrafen wurden ausgesprochen. Der Fahrer des Verfolger-Autos akzeptierte seine Schuld. Und: Er hat seine Strafe inzwischen abgesessen. Die beiden anderen zu Haft Verurteilten legten Berufung ein. Wie sich jetzt zeigt, lief die Zeit für sie. Denn die Richter vom Geraer Landgericht meinten wohl, ob viereinhalb Jahre nach der tödlichen Hetzjagd der erzieherische Aspekt noch zu begründen sei, dürfte bezweifelt werden. Sie gingen allerdings nicht so weit, die Bewährungsentscheidung mit dem großen Zeitabstand zu begründen; zumal auch die Staatsanwaltschaft in Gera auf Bewährung plädiert hatte. Im Rudolstadter Amtsgericht hatte sich der Anklagevertreter vehement für Haft ausgesprochen. Für einen Außenstehenden ist es auch schwer nachzuvollziehen, warum angesichts solch dramatischer Folgen eine Bewährung angemessen ist. Ganz abgesehen davon, dass ihr Kumpan ins Gefängnis musste.

Paula PETER

(Thüringer Allgemeine 17.02.2001)


Nur Verwarnung für Unfalltod

Für Eltern und Prozessbeobachter ein kaum zu begreifendes Urteil

HOF. Das jetzt gesprochene Urteil des Amtsgerichtes Hof - eine Verwarnung für den schuldigen Autofahrer - sollte wohl drei Seiten milde stimmen. Den angeklagten Unternehmensberater Karl-Heinz S. (45) aus Balingen und die Eltern der getöteten Jana Gräfendorf aus Schlotheim und Antje Greiner aus Mühlhausen, die als Nebenkläger auftraten, und den Staatsanwalt, der eine Geldstrafe für zweifache fahrlässige Tötung beantragt hatte. Richter Peter Unglaub erfüllte diese schwierige Mission mit einem Urteil, das kaum zu begreifen ist. Das Urteil klang zunächst gerecht - das Strafmaß wie eine Entschuldigung gegenüber dem Angeklagten. Im Juristen-Deutsch heißt das "geringes Verschulden". Am 5. Oktober 1997 war S. kurz vor 23 Uhr auf der Autobahn 9 bei Münchberg mit 140 Kilometern pro Stunde hinaufgerast. Auf dieser linken Fahrspur standen Jana und Antje mit ihrem Pannenauto. Warum - das wird das Geheimnis der beiden Studentinnen bleiben. Sie starben Sekunden später an den schweren Verletzungen durch den Zusammenstoß. S. ist schuldig am Tod von zwei Menschen - auch wenn er sich selbst nur für moralisch, aber nicht strafrechtlich schuldig hält. Bestraft wird er dafür kaum: 3 000 Mark (1530 Euro) soll er an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Das eigentliche Strafmaß von 6 000 Mark (3060 Euro) wurde zur Bewährung von zwei Jahren ausgesetzt. Pflichtwidrig habe er gehandelt, sagte der Richter. Er hätte sich nicht auf die Sichtweite des vorausfahrenden Fahrzeugs verlassen dürfen. Aber der Richter sieht auch nur geringes Verschulden. Schließlich standen die Mädchen auf der ungünstigsten Fahrspur. Ein Erfurter Rentner war noch rechtzeitig ausgewichen, auch weitere Autofahrer hatten die eingeschaltete Warnblinkanlage nicht übersehen. Der Gutachter hatte festgestellt, dass S. nur 20 bis 30 Meter hinter dem Erfurter Auto herfuhr, dass er für einen erfolgreichen Bremsvorgang zu schnell und zu dicht aufgefahren war. Der Alkoholeinfluss des Angeklagten spielte im Prozess kaum eine Rolle. Dass er diesbezüglich widersprüchliche Angaben gemacht hat, um die Promillezahl zu drücken, ebenfalls nicht. Bemerkt hatte das die Ärztin in ihrem Gutachten. Wenn der Polizist, der als erster am Unfallort war, dem Angeklagten lächelnd zunickt und ein anderer Zeuge sich an frühere Aussagen nicht erinnern kann, so wie die Beifahrerin des Angeklagten gebetsmäßig ihre Aussage herunterspult, müssen die Prozessbeobachter damit leben. Neun Elternteile, die ebenfalls ein Kind durch Unfalltod verloren haben, verfolgten den Prozess in Hof. Ihre Bestürzung kann man verstehen. Doch mittlerweile sind sie derartige Urteile gewöhnt und freuen sich allein über den Schuldspruch. Eine Verwarnung - wie in diesem Fall - ist fast ein Freispruch mit zeitlicher Verzögerung.

Claudia GÖTZE

(Thüringer Allgemeine 28.02.2001)


Fahruntauglich mit dem Auto in die Kurve gerast

Amtsgericht: Mädchen starb bei Unfall / Kein Pardon für Fahrer

MÜHLHAUSEN (dia). Jens B. (20) aus Effelder saß gestern auf der Anklagebank des Amtsgerichtes. Das zuständige Jugendschöffengericht kannte keine Gnade für den 20-jährigen Arbeitslosen, der am 22. Juli 2000 kurz nach 5 Uhr einen folgenschweren Unfall verursachte. Auf der Bundesstraße 249 zwischen Diedorf und Eigenrieden verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug. Daran waren nicht nur die hohe Geschwindigkeit von 130 Stundenkilometern, sondern auch der erhebliche Cannabis-Konsum schuld. In einer Linkskurve kam das Auto von der Straße ab. Beifahrerin Rita (16) überlebte schwer verletzt. Die auf der Rückbank sitzende Theresa (16) hatte keinerlei Überlebenschance. Die Schülerin erlitt schwerste Kopfverletzungen - darunter einen Nackenbruch. Das Urteil von gestern lautet 20 Monate mit Bewährungszeit von drei Jahren. Ein Joint habe er am Vorabend vor dem Besuch einer Techno-Party im Kalkwerk Wendehausen geraucht. Als der Kick vorüber war, stieg er ins Auto. Noch in Effelder traf er Rita und Theresa, die beide an diesem Freitag Abend noch nicht nach Hause wollten. „Sie waren fahruntauglich, zu schnell und haben gedankenlos die Kurve gefahren", sagte Richterin Sieglinde Fischer-Krieg in der Urteilsbegründung. Eine vom Verteidiger beantragte Geldstrafe komme aufgrund der fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung und Körperverletzung nicht in Frage Die Aussetzung zur Bewährung habe der zur Zeit Arbeitslose dem Umstand zu verdanken, dass ihm ein Drogenkonsum kurz vor dem Unfall nicht nachgewiesen werden konnte und deshalb keine Vorsätzlichkeit vorlag. Das Gericht ging beim Urteil über den Strafantrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die 18 Monate forderte. Das Gericht entzog ihm die Fahrerlaubnis und sperrte sie für weitere drei Jahre und zwei Monate. Außerdem muss der Angeklagte insgesamt 4 800 Mark (2448 €); an zwei gemeinnützige Vereine zahlen. Die Richterin nutzte die Urteilsbegründung, um auf das verhängnisvolle Zusammenwirken von Drogengenuss und Autofahren hinzuweisen. Dem Angeklagten warf sie vor, keinen Kontakt zu den Eltern von Theresa aufgenommen zu haben. Die Eltern waren gestern anwesend. Zwei Reihen weiter vor ihnen saßen die Eltern des Angeklagten. Auch sie hatten während des Plädoyers Tränen in den Augen. Die Rechtsanwältin, die die Eltern vertritt, legte die Finger auf die Wunde: Sie monierte die fehlende Einsicht des Angeklagten. Der Angeklagte hatte sich in seinen letzten Worten bei den Eltern entschuldigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(Thüringer Landeszeitung 09.05.2001)


Schuldspruch vom Zivilrichter

Langwierige juristische Aufarbeitung eines Verkehrsunfalls

Thomas S. aus Grabe im Unstrut-Hainich-Kreis war 19, als er im Februar 1998 bei einem Verkehrsunfall auf der Bundesstraße von Görmar nach Grabe starb. Das Unglück, bei dem der einzige Sohn einer Familie starb, beschäftigte schon drei Gerichte. Erst wurde der 38-Jährige, der den Unfall verursacht haben soll, fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Der Amtsrichter warf ihm vor, nicht auf das neben ihm fahrende Auto geachtet zu haben. Der Maurer war dennoch zum Überholen ausgeschert. Die Berufung ergab einen Freispruch, eine Verletzung der Sorgfaltspflicht war nicht zweifelsfrei festzustellen. Nein, der dreifache Familienvater beging einen Fahrfehler mit fatalen Folgen, befand nun ein Zivilrichter am Mühlhäuser Landgericht seine Hauptschuld. Bei der Verhandlung um Schadenersatz ging es nur ums Geld - nicht um die Gefühle der Hinterbliebenen. Da wurde um jede Mark gefeilscht, egal ob bei Schmerzensgeld, den Bestattungskosten oder dem Grabstein. Für die zuständige Versicherung war dieser für einen so jungen Mann unangemessen, "zu üppig" ausgefallen. Für die Eltern von Thomas ist es egal, ob und wie viel die Versicherung zahlen will. Dass im Zivilverfahren die Schuldfrage geklärt wurde, war vor allem dem Vater die Strapaze einer weiteren Gerichtsverhandlung wert. Zumal anfänglich der Unfall als Auffahrunfall bearbeitet wurde. Erst die von den Eltern angestrengte Unfallrekonstruktion konnte eine Fremdeinwirkung durch das vorausfahrende Fahrzeug belegen. Stimmt die Versicherung den strittigen 22 000 Mark zu, ist das Kapitel abgeschlossen - zumindest die juristische Seite.

(Thüringer Allgemeine 18.06.2001 Carolin WINKLER)


Großer Schmerz und Zorn über eine Rechtssprechung

Mann verlor bei Unfall seine Frau und Glauben an Gerechtigkeit

Von Frank Börner

MÜHLHAUSEN.Der Albtraum eines jeden Autofahrers. Ein Auto schleudert in den Gegenverkehr. Keine Zeit mehr zum Ausweichen - Frontalzusammenstoß. Bei einem solchen Unfall am Tag vor Weihnachten 2000 um 8.40 Uhr auf der Straße zwischen Oberdorla und Felchta verlor Hans-Jürgen Zeng (48) seine Frau. Ohne angelegten Sicherheitsgurt starb sie bei dem Zusammenprall auf dem Beifahrersitz. Er und seine Tochter überleben schwerverletzt. Doch für die Justiz wird der Unfall zur Routine. Trotz unangepasster Geschwindigkeit auf winterglatter Straße und Restalkohol beim Unfallverursacher (ermittelt werden zum Unfallzeitpunkt knapp 0,5 Promille), beantragt die Mühlhäuser Staatsanwaltschaft ein verkürztes Strafverfahren. Das endet ohne Gerichtsverfahren in einem Strafbefehl, weil nur ein geringes Strafmaß zu erwarten ist. Die Staatsanwaltschaft sieht sich außer Stande nachzuweisen, dass der Fahrfehler, der zum Unfall rührte, durch den Restalkohol bedingt ist. Dies sei angesichts der tückischen Straßenverhältnisse nicht zweifelsfrei nachzuweisen gewesen, liefert der Sprecher der Ermittlungsbehörde, Dirk Germerodt, eine Erklärung. Dabei werden sonst bereits ab 0,3 Promille Fahrfehler als alkoholbedingt angesehen. Die reifglatte Straße schafft für die Staatsanwaltschaft aber eine Ausnahmesituation. Der zuständige Amtsrichter sieht das ebenso und willigt in das Strafbefehlsverfahren ein. Hans-Jürgen Zeng erfährt davon nichts. Der 48-Jährige hofft auf eine Gerichtsverhandlung. Von Januar bis August bemüht er sich darum, als Nebenkläger zugelassen zu werden. Selbst dann noch, als der Unfällverursacher im Juli längst per Strafbefehl zu mehreren tausend Mark Geldstrafe und Fahrerlaubnis-Entzug verurteilt ist. Zeng wird das erst im September erfahren, als er mit seinem Anwalt Akteneinsicht nimmt. "Die Strafprozessordnung sieht die Information des Hinterbliebenen nicht vor", erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, warum Zeng auch nichts über den Verlauf des Verfahrens erfuhr. "Ich konnte das nicht fassen. Das Mindeste, das ich erwartet hatte, war, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt", ist der Witwer wütend auf die Justiz. "Warum?", fragt Amtsrichter Linß, auch dabei wäre keine härtere Strafe zu erwarten gewesen, wie sie sich Zeng vielleicht wünscht. Dennoch sieht sich der Betroffene ausgebootet und hadert mit der Rechtssprechung, die in seinen Augen dem Verurteilten mehr Rechte einräumen als dem Hinterbliebenen. Der sei in einem solchen Verfahren völlig außen vor. Und tatsächlich: Im Gegensatz zu dem Verurteilten hat Hans-Jürgen Zeng als Betroffener keine Möglichkeit, das Urteil anzufechten. Strafrechtlich sei damit alles gelaufen, so die Staatsanwaltschaft. Von dort heißt es auch, dass kein Urteil den Wert eines Lebens wiedergutmachen kann. Ein wirklich schwacher Trost für ihn.


(Thüringer Landeszeitung 10.11.2001)


Schock über Tragödie sitzt noch immer tief

Mildes Urteil für Todesfahrer - Hinterbliebene protestieren

Von unserem Redakteur HAJO KRÄMER

Staßfurt/MZ. Der kleine stabile Schraubendreher war völlig verbogen. Das Werkzeug hatte man in der Hosentasche von einem der beiden Unfallopfer gefunden, die am 7. Mai 2001 bei Staßfurt zwischen zwei Autos zerquetscht worden waren. Ein tragischer Verkehrsunfall: Ein 18-Jähriger kommt auf nasser Fahrbahn in einer Rechtskurve nach rechts von der Straße ab. Sein Auto durchspringt den Straßengraben und kracht in eine Gruppe von ABM-Kräften, die auf einer Feldeinfahrt einen Transporter mit Pflanzgeräten beladen. Zwei Männer sind sofort tot, eine Frau schwer verletzt. Zwei Frauen stehen unter Schock, der jugendliche Fahrer auch. Er bleibt unverletzt.Vor einem Monat fand das Gerichtsverfahren statt. Das Urteil: Der junge Mann erhielt eine Verwarnung und muss 80 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Kein Führerscheinentzug, keine Geld- oder Bewährungsstrafe", sagt Manuela Wenisch kopfschüttelnd. Die 35-Jährige ist Geschäftsführern der ABM-Gesellschaft und hat gerade frische Blumen an die Gräber ihrer früheren Kollegen gelegt. .Viele sind empört, dass der Unfallverursacher keine empfindliche "Strafe zum Nachdenken bekommen hat", sagt sie. Natürlich sei das Unglück unabsichtlich passiert, aber weder der Junge noch seine Eltern hätten sich um die Hinterbliebenen oder die Frauen im Krankenhaus gekümmert oder gefragt, ob sie helfen könnten, erzählt Manuela Wenisch. Nur eine Beileidskarte hätten die Hinterbliebenen in ihren Briefkästen gehabt.Manuela Wenisch ist heute noch tief erschüttert, wenn sie an das Unglück denkt. Seit einem Jahr macht sie einen großen Bogen um die Stelle, wo heute ein schlichtes Holzkreuz an den Vorfall erinnert, hier, wo die Straßen von Hohenerxleben und Rathmannsdorf aufeinander treffen, hat die tapfere Frau die Toten identifiziert. "Bei dem Anblick haben sich selbst erfahrene Polizisten weggedreht", spricht Wolf Zippler, Leiter des Verkehrsdienstes der Staßfurter Polizei, hochachtungsvoll von Wenischs Leistung. Sie selbst habe "erst mal wie mechanisch funktioniert", sagt sie heute. Das Grauen erfasste sie erst Tage später. Die Polizei informierte die krebskranke Frau eines der toten Männer über den Vorfall. Sie lag damals in einem Magdeburger Krankenhaus. Manuela Wenisch überbrachte der zweiten Frau die Todesnachricht und musste den Notarzt rufen. Die asthmakranke Frau schrie sich vor Verzweiflung die Seele aus dem Leib."Beide Männer waren fast 60 Jahre alt und standen kurz vor dem Übergang zur Rente", erzählt Wenisch leise. Die schwer verletzte Kollegin hat das Unglück überlebt. Die beiden Frauen, die unter Schock standen, sind nicht mehr arbeitsfähig und werden bis heute psychologisch betreut.Wie es zu dem Unfall kam, ist selbst für Verkehrsexperten "völlig unverständlich", wie Wolf Zippler sagt. "Eine genaue Unfallursache konnten wir nicht feststellen." Der Unfallwagen fuhr langsamer als die erlaubten 100 Kilometer pro Stunde. Ein Gutachten bescheinigte keinerlei technische Mängel am Auto. Die Fahrtüchtigkeit des 18-Jährigen "war gegeben", hielten die Ermittler fest. Sie sahen keine Anhaltspunkte für Trunkenheit. "Der Junge hatte den Führerschein erst seit fünf Monaten. Es kann nur ein Fahrfehler gewesen sein", meint Zippler. "Menschliches Versagen."Amtsrichterin Carmen Biskupski sagt, dass es sich der Fahranfänger "selbst nicht erklären konnte, wie es passiert ist". Er habe "einen sehr zerknirschten Eindruck gemacht" und den dramatischen Unfall "noch längst nicht überwunden", glaubt die Richterin. "In meiner 30-jährigen Praxis habe ich eine solche Verkettung unglücklicher Umstände noch nicht erlebt." Biskupski hatte die Schwere der Schuld des Jungen zu beurteilen. Und die war nicht allein zu messen am fürchterlichen Ergebnis der Tat. Ihr Fazit: "Unbewusste Fahrlässigkeit ist die geringste Form der Schuld". Eine Jugendstrafe kam nicht in Betracht, nur eine erzieherische Wirkung." Das sehen die Hinterbliebenen der Unfallopfer ganz anders. Sie beschwerten sich beim Justizministerium in Magdeburg. Das Urteil sei "ein Schlag ins Gesicht". In der Traueranzeige, mit der sie ein Jahr nach dem Unfall noch einmal an die Tragödie erinnern, heißt es: "Wir werden Euch und den Schuldigen nie vergessen." Silvia Niemann, Sprecherin der zuständigen Magdeburger Staatsanwaltschaft, kann die Verzweiflung der Angehörigen verstehen. "Aber die Dramatik des Unglücks erhöht nicht die Schuld des Verursachers", bittet sie um Verständnis. Das Urteil entspreche genau dem, was der Staatsanwalt gefordert habe. "Der Erziehungsgedanke stand im Mittelpunkt", erläutert Niemann und gibt zu bedenken, dass der junge Mann auch damit bestraft sei, "dass auch ihn der Schrecken weiter verfolgt. Vielleicht sogar täglich".

(Mitteldeutsche Zeitung 14.05.2002)


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 last update: 04.06.2003
   

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